Die Lohnverrechnung ist ein komplexer Bereich, dessen Bearbeitung besonders hohes Fachwissen erfordert.
Unser spezialisiertes Team ist für unsere Klienten immer am aktuellsten Stand rund um Kollektivvertragsgrundlagen sowie Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht.
Wir kümmern uns um die An- und Abmeldung der Dienstnehmer und um eine korrekte Gehaltsabrechnung.
Unsere Klienten profitieren von unserer Expertise und können auf eine professionelle Personalverrechnungssoftware zurückgreifen.
Schneider & Partner übernimmt als renommierter Steuerberater die Kommunikation und Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und der laufenden Weiterbildung unserer Mitarbeiter können wir bei zeitgemäßen Themen wie Arbeitszeitaufzeichnungen und Abrechnungsmodellen rasch auf die Bedürfnisse unserer Klienten reagieren.
In der diffizilen wirtschaftlichen Situation des Jahres 2020 konnte unsere Kanzlei viele Betriebe sicher durch die Phase der Kurzarbeit begleiten und konstruktiv zum Erlangen wichtiger Förderungen beitragen.
UNSER KNOW-HOW – IHR VORTEIL:
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Jährliche Meldungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern
- Einhaltung gesetzlicher und kollektivvertraglicher Standards
- Berechnung und Optimierung aller Abgaben
- Lösung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen
- Innovative Entlohnungsmodelle (Prämien, Gleitzeit, etc.)
- Optimale Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen
- Hilfestellung bei Sonderfragen
- Vertretung und Kommunikation bei der Prüfung von lohnabhängigen Abgaben